Hinweisgeberschutzsystem
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln und der Verhaltensgrundsätze hat für den Unternehmensverbund der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist oberste Priorität. Um Hinweisen auf Verstöße fair und angemessen nachgehen zu können, hat der Unternehmensverbund ein Hinweisgebersystem eingerichtet.
Uns ist bewusst, dass es Situationen geben kann, in denen Ihnen der direkte und offene Dialog unangebracht erscheint oder Sie generell anonym bleiben möchten. Gerade auch für solche Situationen haben wir das Hinweisgebersystem installiert, über das Sie rund um die Uhr Ihre Hinweise – namentlich oder anonym – abgeben und so auf Verstöße aufmerksam machen können. Im Hinweisgebersystem werden eingehende Hinweise vertraulich bearbeitet.
Damit Ihr Hinweis ordnungsgemäß bearbeitet werden kann, ist es wichtig, dass dieser so konkret wie möglich ist. Hilfreich ist es, wenn Sie bei Ihrem Hinweis die fünf W-Fragen berücksichtigen:
Wer? Was? Wann? Wie? Wo?
Als hinweisgebende Person achten Sie bitte darauf, dass Ihre Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können.
Wir möchten darauf hinweisen, dass Falschmeldungen nicht durch das Hinweisgeberschutzgesetz geschützt sind und dass vorsätzliche/grob fahrlässige Falschmeldungen zu Schadensersatzansprüchen führen können.
Der gesamte Ablauf der Hinweisabgabe und das weitere Prozedere sind in dem Hinweisgebersystem beschrieben.
Wir nehmen alle Hinweise sehr ernst und werden jeden Hinweis entsprechend angemessen behandeln.